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Kennzeichnung von Kürbissen im Einzelhandel

Herbstzeit ist Kürbiszeit. Welche Anforderungen Kürbisse in der EU erfüllen und wie sie im Lebensmittelhandel gekennzeichnet werden müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Kürbisse unterliegen den Anforderungen der allgemeinen Vermarktungsnorm. Entsprechend müssen sie komplett sauber sein und dürfen keine Fäulnis oder andere Mängel aufweisen. Unabhängig von der Größe oder Verpackungsart muss der Kürbis im Einzelhandel deutlich lesbar und sichtbar mit dem Namen, dem Ursprungsland und dem Grund- und/oder Packungspreis gekennzeichnet werden. Dies kann entweder auf der Verpackung selbst oder auf einem nebenstehendem Schild ausgeschrieben werden.

Kürbisse die als Packstücke angeboten werden, sind wie folgt zu kennzeichnen:

  • Name & Adresse des Verpackers/Absenders
  • Ursprungsland
  • Verkehrsbezeichnung
  • Firma oder Name sowie Adresse des Herstellers
  • Losnummer
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (nur bei Stücken)
  • Füllmenge (Gewicht oder Stückzahl)
  • Preis der Packung und/oder Grundpreis

 

 


Quelle: BZfE

Source: https://www.tentamus-web.com/tentamus-de/kuerbis-kennzeichnung-einzelhandel/

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